IT-Recht • Vertragsgestaltung • Backoffice • Website-Paket • Schulung • Internationaler Datentransfer
• Ab jetzt stehen wir Ihrem Datenschutzbeauftragten als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
• Unsere Partner beraten zu allen rechtlichen Fragen der elektronischen Datenverarbeitung. Unsere Beratung konzentriert sich vorwiegend auf folgende Rechtsgebiete: Verträge über Informationstechnologie (Hardware und Software); das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs;das Telekommunikationsrecht (TKG und TMG); das Datenschutzrecht; das Urheberrecht; das Wettbewerbsrecht.
• Wir begleiten Sie bei der vertraglichen Umsetzung Ihrer Projekte in IT und Datenschutz. Dabei bieten wir gesetzeskonforme Lösungen und minimieren Ihr Haftungsrisiko.
• Wir unterstützen Ihr Unternehmen auch dann, wenn Sie einen internen Datenschutzbeauftragten bestellt haben. Gerade für die problematischen Datenschutzbeurteilungen, wie dem Einsatz von Webanalysetools, die Nutzung von Kundenbetreuungssystemen, die Beschäftigtendatenverarbeitung, beispielsweise bei Arbeitserfassungssystemen und der Installation von Videoüberwachungsanlagen, stehen wir Ihrem Datenschutzbeauftragten als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Ist er unsicher, ob eine bestimmte Massnahme der Datenverarbeitung eingeführt werden darf, helfen wir mit unser Expertise und unseren Gestaltungsvorschlägen. Zudem geben wir auch individuelle Schulungen zu datenschutzrechtlichen Themen und vermitteln hierzu die nötigen praktischen Kenntnisse. Das alles schwerpunktbezogen. Denn ein Beschäftigter des Marketings, in der Kundenbetreuung oder im Personalbereich muss typischerweise mehr über Datenschutz und Datensicherheit wissen als ein Beschäftigter in der Produktion. Welche Schulungsmassnahmen hinreichend sind, stimmen wir mit Ihnen ab.
• Als Betreiber einer Website müssen Sie die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) einhalten. Zahlreiche Anwälte haben sich auf die Abmahnung von Webseiten spezialisiert. Dies kann im Einzelfall unnötige Kosten und Reputationsschäden verursachen. Verhindern Sie diese Folgen mit uns. Wir übernehmen die Überprüfung Ihrer Inhalte und erstellen auf Wunsch das Impressum und die Datenschutzerklärung. Dazu beraten wir Sie bei der Einbindung von Web 2.0 Inhalten oder dem Einsatz von Analysetools. Um unsere Kosten für Sie transparent zu machen, bündeln wir unsere Leistungen zu einem Gesamtpaket mit vorher festgelegtem Pauschalpreis.
• Auf Wunsch schulen wir Ihre Mitarbeiter zu allen Themenbereichen im Datenschutz. Wie sind alle Beschäftigten bei der Einstellung zum Datenschutz und zur Datensicherheit zu instruieren? Welche besonderen Datenschutzinformationen benötigen einzelne Abteilungen? Ihre Beschäftigten sind die Stellschrauben bei der Umsetzung eines Datenschutzkonzepts. Deshalb ist eine umfassende Informationspolitik sehr wichtig. Durch gezielte Schulungen sorgt unser Team für die nötige Sensibilisierung und schafft Verständnis für die Vorgaben des Unternehmens. Dabei passen wir unsere Schulungen individuell auf Ihr Unternehmen an und arbeiten in erster Linie mit praktischen Beispielen im Umgang mit personenbezogenen Daten. Schulung ist vor allem an den Stellen geboten, wo früher bei anderen, vergleichbaren Unternehmen schon einmal Verbesserungsbedarf ermittelt worden ist.
• Gerade innerhalb von Konzernverbünden findet häufig ein zentral gesteuerter Austausch personenbezogener Daten, gerade von Beschäftigtendaten, statt. Nicht selten fehlt hier die vertragliche Absicherung. Das deutsche Datenschutzrecht kennt zwar kein Konzernprivileg, wohl schafft es Möglichkeiten, auch ausländische Konzerngesellschaften oder Dienstleister einzuschalten. Rechtmässig handelt das Unternehmen nur dann, wenn es die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes dabei einhält. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung vertraglicher Vereinbarungen und bewerten Ihre Verfahren beim internationalen Datentransfer.
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