Wir bleiben auch gerne länger - warum Sie bei uns gut aufgehoben sind
• Haben in Ihrem Unternehmen mehr als zehn Personen Zugriff auf Adressdaten von Menschen, von Ansprechpartnern, Beschäftigten oder Besuchern? Dann besteht die Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Er kümmert sich darum, dass die Prozesse im Unternehmen im Einklang mit dem Gesetz stehen und nimmt Ihnen die Dokumentationsarbeit ab. Unsere Partner übernehmen diese Aufgabe.
Durch unsere langjährig erprobte Tätigkeit erfüllen wir die gesetzlich geforderte Fachkunde. Die vom Gesetz geforderte Zuverlässigkeit liefern wir insbesondere durch unsere Tätigkeit als Team. Zwar ist gesetzlich immer eine natürliche Person als Datenschutzbeauftragter zu bestellen, doch stehen die anderen Teammitgliedern Ihrem Unternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung. Zeitliche Interessenkonflikte kann es daher nicht geben.
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Ihre Vorteile im Unterschied zum internen Datenschutzbeauftragten im Überblick:
Sie erhalten Sicherheit durch eine umfassende Dokumentation Ihrer Datenverarbeitung zur Vorlage bei einer Aufsichtsbehörde (die Datenschutzakte). Dabei überprüfen wir regelmässig, ob Ihr Unternehmen einer behördlichen Datenschutzprüfung standhalten kann. Ein interner Datenschutzbeauftragter muss mit Beginn seiner Tätigkeit die nötigen Fachkenntnisse haben. Hat der Beschäftigte bisher keine Datenschutzausbildung gehabt, ist seine Teilnahme an einem Seminar vorgeschrieben. Das Unternehmen ist dazu verpflichtet, die erforderliche Fachkunde und Weiterbildung zu ermöglichen. Durch unsere Erfahrung stehen wir sofort als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Eine kostenintensive Weiterbildung entfällt. Der interne Datenschutzbeauftragte muss sich fortlaufend auf dem aktuellen fachlichen Stand halten. Dieser Arbeitseinsatz und die Kosten hierfür entfallen bei unserer Bestellung. Teilweise kommen in Unternehmen solche Personen als interne Datenschutzbeauftragte zum Einsatz, die zwar Kenntnisse in der IT, aber weniger im Recht haben. Wenn Sie dazu noch Leitungsfunktionen ausüben, sind sie kraft Gesetzes von der Funktion des internen Datenschutzbeauftragten ausgeschlossen. Sie regeln mit uns die Laufzeit des Betreuungsvertrags.
Einen erweiterten, betriebsratsvergleichbaren Kündigungsschutz hat nur der interne Datenschutzbeauftragte.
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